Auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung darf ich nur Privat- oder Beihilfeberechtigte Patienten/innen behandeln.
Gesetzlich versicherte Patienten/innen kann ich als Heilpraktiker für Physiotherapie nur als Selbstzahler behandeln!
Bitte beachten Sie:
Da ich Physiotherapeut und Heilpraktiker für Physiotherapie bin,
können Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu mir kommen.
Dies gilt auch für gesetzlich versicherte Patienten/innen!
In diesem Fall ist es eine Eigenleistung und wird nicht von der GKV erstattet.